Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kettel Großküchen GmbH

§ 1 Allgemeines- Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten. Angaben in Katalogen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie Leistungs-, Maß-, Gewichts-, und Farbangaben sind nur annähernd maßgebend. Darüber hinaus behalten wir uns vom Hersteller vorgenommene Konstruktionsänderungen und Formänderungen sowie Verbesserungen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit vor, wenn diese Änderungen für den Besitzer zumutbar sind. Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht und Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet. Das Urheber- und Eigentumsrecht an Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleibt bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen zurück zu geben. Ihre anderweitige Verwendung wird untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Regressansprüche vor. Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

§ 3 Lieferung, Leistung

Die angegebenen Lieferzeiten gelten nur schätzungsweise. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche technische Einzelheiten klargestellt sind. Bei Nichtdurchführung des Auftrages, aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, gelten 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dieser Schadensersatz ist zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von unvorhergesehenen Ereignissen, die nicht von uns zu vertreten sind und uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen zu einer Verlängerung der Lieferzeit. Teillieferungen sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig und zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen abzurechnen.

§ 4 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug

Die Preise verstehen sich ab Werk, und zwar ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Montage. Zu den Preisen tritt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Bei Aufträgen im Nettowert unter 50,00 € erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 5,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Rücknahmen, die nicht durch unser Verschulden entstehen, werden unter Abzug von 10% Bearbeitungsgebühr sowie eventuell entstandener Vorfrachten gutgeschrieben. Die Ware muss frachtfrei an uns oder an eine von uns anzugebende Adresse geschickt werden. Für Kundendienstarbeiten gelten die am Tage des jeweiligen Kundendiensteinsatzes gültigen Sätze als vereinbart. Sofern Pauschalsätze für die Anfahrt berechnet werden, gelten diese auch dann, wenn der Kundendienst „gelegentlich“ angefordert wurde. Werden im Rahmen von Kundendiensteinsätzen gleichzeitig Waren angeliefert, kommen trotzdem Pauschalsätze für die Anfahrt zur Anrechnung. Die Zahlung für Kundendiensteinsätze erfolgt ohne Skontoabzug. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Sofern Teilzahlungen vereinbart sind, gilt die Skontoabrede für alle Teilzahlungen und die Schlusszahlung und setzt voraus, dass sämtliche bis dahin fälligen Teilzahlungen fristgemäß und vollständig geleistet sind. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen, Material- oder sonstigen Bezugspreissteigerungen eintreten. Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware, innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen, den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsrückständen über 30 Tage werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet.

§ 5 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Die Art des Versandes wird nach bestem Ermessen gewählt. Soweit es üblich ist, wird die Ware gegen Transportschäden versichert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum und darf vorher nicht ohne unsere Zustimmung weiter veräußert werden. Bei einer gleichwohl erfolgten Veräußerung ist der Erwerber auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft über den Verbleib der Ware zu erteilen.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr bzw. entsprechend Herstellerangaben, ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechzeitig angezeigt hat,( Ziff. 4 dieser Bestimmung). Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden mit Ausnahme solcher aus unerlaubter Handlung. Für gebrauchte Liefergegenstände, natürliche Abnutzung sowie für Mängel, die aus unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Änderung, Instandhaltung oder unzureichende Wartung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung. Der Besteller muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Transportschäden sind sofort bei Bahn, Post oder Spedition zu melden. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Besteller.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Essen. Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen speichern. Er ist ferner damit einverstanden und hat davon Kenntnis, dass wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren und nicht in herkömmlicher Urkundenform aufbewahren. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Wenn im Geschäftsverkehr mit dem Besteller die Geltung der VOL/B vereinbart wird, dann gelten diese Geschäftsbedingungen nur insoweit, als sich aus der VOL/B in jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung nicht etwas anderes ergibt. Veränderungen in der Inhaberschrift der Gesellschaftsform oder sonstigen, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.